Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kerstin Rohde – Bewusstsein Atelier
Pädagogische Beraterin | Coach | Spiritual Life Coach | Trainerin | Seminare- und Workshop-Leiterin
Steingadener Str. 11
86980 Ingenried
08868 2629967
kerstin.rohde@bewusstseinatelier.com
Webseite: www.bewusstseinatelier.com
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §5 TMG:
Name: Kerstin Rohde
Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform.
Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Als Verbraucher*in gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Online- Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform unter dem externen Link www.webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show erreichbar.
Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden das generische Maskulinum verwendet. Die hier verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
§ 1 Geltungsbereich: Begriffsbestimmungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) von Kerstin Rohde – Bewusstsein Atelier (nachfolgend “Veranstalter”), gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Beratungen / Seminaren / Mentorings / Coachings (nachfolgend „Veranstaltung“), die Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
2. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§ 2 Leistungen der Veranstalterin
1. Der Veranstalter bietet Präsenz-, Online- und hybride Veranstaltungen an. Der Inhalt der Veranstaltung ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung auf der Website des Veranstalters.
2. Bei Präsenzveranstaltungen erbringt der Veranstalter seine Leistungen im persönlichen Kontakt mit den Kunden und in von ihm hierzu ausgewählten Räumlichkeiten sowie in aufgezeichneten Onlinekursen. Sofern sich aus der Kursbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.
3. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Veranstalter auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Kursbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.
4. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Veranstalter aber nicht. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, dass sich beim Kunden ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass der Kunde ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Kunden abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.
§ 3 Vertragsschluss
1. Die auf der Website des Veranstalters beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Veranstalters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2. Der Kunde kann sein Angebot über das auf der Website des Veranstalters bereitgestellte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er seine Daten in das Anmeldeformular eingetragen hat, durch Klicken des Anmeldevorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte Veranstaltung ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch oder per Mail gegenüber dem Veranstalter abgeben.
3. Der Veranstalter kann das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen annehmen,
• indem er dem Kunden eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
• indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Vertragserklärung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Veranstalter das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die vom Kunden ausgewählte Veranstaltung schon vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und der Veranstalter das Angebot des Kunden nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung annimmt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
1. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des 14. Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2. Bei einer Anmeldung über die Website des Veranstalters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Veranstalter gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Veranstalter erfolgt nicht.
3. Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über das Online-Kontaktformular des Veranstalters kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
4. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
5. Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
2. Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung bei Präsenzveranstaltungen sind nicht im Preis inbegriffen und vom Kunden zu tragen, sofern sich aus der Kursbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt. Für Reisekosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Veranstaltung stehen, erhält der Veranstalter für PKW-Fahrten eine Kilometerpauschale in Höhe von 0.50Euro / Kilometer zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel werden bis zur Höhe der Bahnfahrt 1. Klasse einschließlich ICE, IC, EC, sowie Flugtickets im Sinne einer Verhältnismäßigkeit, erstattet. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung übernimmt der Auftraggeber. Die Kosten werden nach Vorlage steuerlich anerkannter Belege erstattet.
3. Im Falle eines erfolgreichen Vertragsabschlusses erhalten die NutzerInnen eine Rechnung per Email in Form eines Links zu einem PDF-Dokument an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Sofern wir das Kauf-/Buchungsangebot der NutzerInnen jedoch nicht annehmen können (z.B. weil das betreffende Produkt bereits ausverkauft oder die maximale Anzahl teilnehmender NutzerInnen für einen Onlinekurs erreicht ist, etc.), werden die betreffenden NutzerInnen entsprechend über die Nichtverfügbarkeit der Ware und/oder Dienstleistung informiert und die von ihnen ggf. bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet.
§ 5 Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung
1. Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.
2. Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ein, so haften er und der Kunde dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Teilnahmepreis und die durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.
§ 6 Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
1. Der Veranstalter kann für seine Kurse eine Mindestteilnehmerzahl bestimmen. Bei Bestimmung einer Mindestteilnehmerzahl wird der Veranstalter hierauf im Rahmen der Kursbeschreibung ausdrücklich hinweisen.
2. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis spätestens sieben Tage vor Kursbeginn durch Erklärung gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter wird dem Kunden seine Rücktrittserklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis sieben Tage vor Kursbeginn zugehen lassen.
3. Macht der Veranstalter von seinem Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziffer Gebrauch, so kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat sein Verlangen unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Macht der Kunde nicht von seinem Recht gemäß vorstehender Ziffer Gebrauch, so wird der Veranstalter dem Kunden ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt unverzüglich zurückerstatten.
§ 7 Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
1. Der Veranstalter behält sich vor, Zeit, Ort, Kursleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Veranstalter wird den Kunden im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Kursleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.
2. Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
3. Die Rechte gemäß vorstehender Ziffer hat der Kunde unverzüglich nach der Information des Veranstalters über die Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Kursleiters kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Teilnahmeentgelts abzusagen. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen.
§ 8 Vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierungen)
Unabhängig von einem ggf. bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht räumt der Veranstalter dem Kunden das Recht ein, seine Anmeldung für eine Veranstaltung des Veranstalters nach folgender Maßgabe kostenfrei zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht):
1. Stornierung: Der Kunde kann seine Anmeldung bis spätestens 12 Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung ohne Angabe von Gründen durch eine gegenüber dem Veranstalter in Textform (z. B. E-Mail) abzugebende Erklärung stornieren. Bei einer Absage bis 6 Wochen vorher werden 50% des Honorars fällig, bei einer Absage nach 6 Wochen werden 100% des Honorars fällig. Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter maßgeblich. Storniert der Kunde seine Anmeldung fristgerecht, so wird der Veranstalter ihm ein ggf. bereits gezahltes Teilnahmeentgelt innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang seiner Erklärung vollständig zurückerstatten. Hierfür kann der Veranstalter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Kunde für seine Zahlung an den Veranstalter verwendet hat.
2. Sollte eine bereits bezahlte Veranstaltung aufgrund von Krankheit oder ähnlichen Gründen nicht besucht werden können, gilt die Stornierungsfrist. Ein bestätigter neuer Termin ist verbindlich und kann nicht beliebig wieder verschoben werden. Es gelten weiter die unter der vorherigen Ziffer aufgeführten Punkte.
3. Frühbucher Rabatte, Bildungsgutscheine und andere Sonderpreise sind nicht kombinierbar und gelten nicht auf Webinare. Für offene Kurse kann eine Absage durch Kerstin Rohde erfolgen, wenn die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird. Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
4. Ausfall: Muss eine Inhouse -Veranstaltung aufgrund des Ausfalls eines Dozenten abgesagt werden, wird ein Ersatztermin angeboten.
5. Weitere Vereinbarung behalten ihre Gültigkeit. Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter maßgeblich. Storniert der Kunde seine Anmeldung fristgerecht, so wird der Veranstalter ihm ein ggf. bereits gezahltes Teilnahmeentgelt innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang seiner Erklärung vollständig zurückerstatten. Hierfür kann der Veranstalter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Kunde für seine Zahlung an den Veranstalter verwendet hat.
6. Erfolgt eine Stornierung einer Veranstaltung durch den Kunden auf Grund von höherer Gewalt, so verpflichtet sich dieser, einen Ausweichtermin mit dem Veranstalter zu vereinbaren. Der Ausweichtermin reicht nicht weiter als 3 Monate in die Zukunft. Bereits getätigte Ausgaben wie Reisekosten und Stornierungsgebühren sind in jedem Fall durch den Auftraggeber zu zahlen.
7. Ein ggf. bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden wird durch das vorstehend geregelte Rücktrittsrecht nicht eingeschränkt.
§ 9 Lehrmaterial
1. Der Veranstalter ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Lehrunterlagen, die dem Kunden gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Veranstaltung überlassen werden.
2. Der Kunde darf die Inhalte der Veranstaltung einschließlich gegebenenfalls überlassener Lehrunterlagen lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte Erlaubnis des Veranstalters ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Veranstaltung oder Teile daraus aufzuzeichnen oder Lehrunterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
3. Kerstin Rohde – Bewusstsein Atelier ist berechtigt, Bild und Tondateien von Veranstaltungen jeder Art zu erstellen und zu Werbezwecken auf öffentlichen Plattformen zu nutzen. Ebenfalls dürfen Logos und Betriebsnamen als Referenz kenntlich gemacht werden.
4. Kerstin Rohde – 101Bewusstsein Atelier ist berechtigt, im Rahmen einer/s Beratung /Seminars/Vortrages/Coachings oder Onlineangebotes eigene Produkte und Dienstleistungen zu bewerben.
§ 10 Haftung
Der Veranstalter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
1. Der Veranstalter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
1. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
2. bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
3. aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
4. aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Verletzt der Veranstalter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Veranstalters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Veranstalters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Veranstalter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
§ 12 Alternative Streitbeilegung
1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
2. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
3. Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
§ 13 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 14 Lieferzeit
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 15 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.